Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober, jeweils 10 - 17 Uhr, Dienstag Ruhetag

Allgmeine Geschäftsbedingungen der Festival Schloss Weitra BetriebsgesmbH (FSW)

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FSW regelt das Vertragsverhältnis zwischen Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Kartenerwerbers oder -inhabers haben keine Gültigkeit.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gelten diese AGB insoweit, als nicht zwingend anzuwendende Bestimmungen entgegenstehen.

 
I. Spielstätte
Die Veranstaltungen der FSW finden im Schlosshof von Schloss Weitra statt. Der Schlosshof ist überdacht und schützt damit vor nasser Witterung. Trotzdem ist zu beachten, dass es sich um Freiluftveranstaltungen handelt.

 
II. Eintrittspreis und Ermäßigungen
Es gelten ausschließlich die auf der FSW-Website und in der jeweiligen Saisonbroschüre des FSW publizierten Preise und Ermäßigungen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kartenerwerbs.
Ermäßigungen und Sonderkonditionen werden ausschließlich durch FSW gewährt. Ermäßigte Karten können nur dann erworben werden, wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt - dh. eine Ermäßigung kann nur im dafür vorgesehenen Zeitraum beansprucht werden (zB. Frühbucherrabatt) oder der Anspruch auf Ermäßigung muss mit einem begründenden Dokument bzw. Ausweis nachgewiesen werden. Wird ein entsprechender Nachweis beim Einlass nicht vorgewiesen, ist der Differenzbetrag auf den vollen Eintrittspreis sofort nachzuzahlen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Ermäßigungen für bereits gekaufte Tickets ist ebenso nichtmöglich. Ermäßigte Karten für Gruppen und Rollstuhlplätze können nur telefonisch, schriftlich oder persönlich im Kartenbüro, nicht jedoch online, gebucht werden.
Ein Rechtsanspruch auf ermäßigte Karten, auf bestimmte Karten oder Platzgruppen besteht nicht. Bei unberech-tigter Inanspruchnahme einer Ermäßigung kann die Differenz auf den vollen Kartenpreis eingehoben oder der Besucher der Vorstellung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird im letzten Falle nicht erstattet.
Die Eintrittskarte ist ohne Abriss und nach Entwertung ungültig. Das Verlassen der Veranstaltungsstätte ist mit dem Personal abzuklären, da die Karte dadurch ihre Gültigkeit verliert. Missbrauch wird geahndet. Bitte verwah-ren Sie Tickets aller Art an einem sicheren Ort, um einen Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust und/oder Miss-brauch eines Tickets trägt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 
III. Karten, Gutscheine sowie Versand Abholung und Hinterlegung
Das FSW ist bemüht, allen Interessenten den bestmöglichen Service beim Erwerb der Karten zu bieten. Karten können rund um die Uhr im Internet unter www.eventjet.at erworben werden. Sie können die Karten telefo-nisch unter der Tickethotline 0664/5150986 bestellen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Kauf direkt im Tourismus-büro in Weitra im Rathaus und saisonbedingt ab Mai auch direkt im Shop auf Schloss Weitra.
Eine Vorbestellung stellt einen mit dem FSW gültig abgeschlossenen Vertrag dar. Nach Zahlungseingang auf un-serem Konto senden wir Ihnen die Karten kostenlos per Mail (Print@home) oder per Post (€ 5,90 Bearbeitungs- und Versandgebühr) zu. Nach vorheriger Bezahlung können hinterlegte Karten entweder mit der Zahlungsbestä-tigung oder unter Vorlage eines Ausweises bis zum Vorstellungsbeginn unter dem jeweiligen Namen im Touris-musbüro oder bei der Kassa im Schloss Weitra abgeholt werden. Reservierungen müssen bis spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn bei der Tages- bzw. Abendkassa im Schloss Weitra abgeholt und bezahlt werden, andernfalls die Reservierung gelöscht und die Karten anderweitig verkauft werden. Ein Anspruch auf diese Karten besteht dann nicht mehr.
Die beim FSW erhältlichen Kategorie-Gutscheine können nur in den jeweiligen Kategorien eingelöst werden. Die Kategorie-Gutscheine sind von den Ermäßigungen ausgenommen und können nicht in Bar abgelöst werden.

 
IV. Besondere Bedingungen für Print@Home Tickets
Ein Print@Home Ticket ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier mit der Größe DIN A4 gedruckt wurde.
Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes Print@Home Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort entwertet. Es ist daher technisch ausgeschlossen, dass sich weitere Personen z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes mit demsel-ben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können.
Für den Fall, dass von einem Print@Home Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten Print@Home Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Kartenkäufer, des-sen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@Home Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Schäden, welche durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch eines Print@Home Tickets entstehen.

 
V. Vorverkaufsstellen und Zahlungsmodalitäten
Vorverkaufsstellen in Weitra im Überblick:
• Tourismusbüro Weitra, Rathausplatz 1, 3970 Weitra, +43 2856/5006-50, info@weitra-tourismus.at
Öffnungszeiten: MO - FR von 09 - 12 Uhr und 13 - 16:00 Uhr
• Schloss Shop auf Schloss Weitra, Schloss 71, 3970 Weitra, info@schloss-weitra.at, www.schloss-weitra.at
Öffnungszeiten: MI - MO von 10 - 17 Uhr, DI geschlossen
• Tickethotline 0664/5150986
Öffnungszeiten: MO - FR von 09 - 12 Uhr und 13 - 16:00 Uhr
Ab Mai MO - SO von 10 - 17 Uhr

 
Zahlungen können im Kartenbüro und an der Abendkassa in bar, mit Bankomat- bzw. EC- Karte oder mit Kredit-karte bezahlt werden. Bei einem Onlinekauf sowie bei telefonischer bzw. schriftlicher Bestellung im Kartenbüro kann die Zahlung nach Erhalt einer Reservierungsbestätigung auch mittels Banküberweisung erfolgen. Sämtliche andere Zahlungsarten wie zB PayPal, Klarna bietet die FSW nicht an bzw. werden nicht akzeptiert.

 
VI. Rechnungslegung
Bei Kauf von Karten im Kartenbüro oder an der Abendkassa wird mit den Tickets eine gesonderte Rechnung aus-gegeben. Bei einem Onlinekauf gilt die Eintrittskarte als Rechnung. Bei Bedarf kann eine gesonderte Rechnung gegen Kostenersatz angefordert werden.

 
VII. Weiterverkauf von Eintrittskarten, Vertriebspartner
Nur Vertriebspartnern der FSW ist es gestattet Eintrittskarten gewerbsmäßig weiterzuverkaufen. Ein Verkauf ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig. Das ist ausschließlich Eventjet Österreich - Datascroll Eventsupport GmbH, www.eventjet.at gestattet. Von einem Kauf über andere Online-Plattformen rät die FSW ausdrücklich ab.
Jedweder gewerbsmäßige Handel mit bereits gekauften Eintrittskarten auf Ticketbörsen ist untersagt.
Bei einem privaten Weiterkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht, welcher grundsätzlich zulässig ist, ist zu beachten, dass nur die Originaleintrittskarte für den Einlass zur Veranstaltung berechtigt. Die FSW übernimmt in diesen Zusammenhang keine Haftung - weder für die Gültigkeit von Eintrittskarten, noch für Leis-tungen und Preisaufschläge Dritter.

 
VIII. Umtausch – Rücknahme
Gekaufte Karten sind von Umtausch, Rückgabe oder Gutschrift ausgeschlossen. Ein Ersatz für nicht oder nur teil-weise in Anspruch genommene oder verlorene Karten kann nicht geleistet werden. Ausnahmen behält sich die FSW ohne jede Anspruchsberechtigung vor.

 
IX. Kartenverlust
Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte kann der Kartenkäufer schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen und Informationen zum Kauf eine Ersatzkarte beantragen. Diese kann einmalig an den Käufer ausgestellt wer-den. Kommt es unter diesen Umständen zu einer Doppelbesetzung des Platzes, berechtigt in erster Linie die Origi-nalkarte den Platz und nicht die Ersatzkarte.

 
X. Änderungen, Abbruch oder Absage von Veranstaltungen
Das FSW behält sich vor, Vorstellungen zu ändern oder abzusagen, sofern zwingende Gründe vorliegen, wie nachfolgend angeführt:
• personell (Erkrankung u.a.),
• technisch (Stromausfall u.a.),
• politisch (per Verordnung u.a.) oder aber auch
• witterungsbedingt und aufgrund höherer Gewalt

 
Die FSW ist bemüht, Vorstellungen bei jeglicher Witterung durchzuführen. Dies ist aufgrund der bestehenden Überdachung auch bei unbeständiger grundsätzlich Witterung möglich. Trotzdem wird allen Besuchern empfohlen warme und regensichere Bekleidung bereit zu halten.
Ein Anspruch auf Information über einen Ausfall oder eine Änderung einer Vorstellung besteht nicht. Die FSW wird sich aber bemühen, alle Möglichkeiten der Informationserteilung zu nutzen und eine offizielle Mitteilung über die von ihr ins Leben gerufenen, offiziellen Online-Kanäle nach außen zu geben bzw. über eine persönliche Kontaktaufnahme via E-Mail die Information an die betroffenen Ticketinhaber zu senden. Schadenersatzforde-rungen wegen nicht erfolgter Information gegen das FSW sind nicht zulässig. Kurzfristige zeitliche Verschiebun-gen des Vorstellungsbeginns berechtigen nicht zur Rückgabe der erworbenen Karten.
Muss eine Vorstellung aus den angeführten Gründen dennoch abgebrochen werden, gilt diese trotzdem als ge-spielt, wenn zumindest der erste Akt (mind. 45 Minuten, aber nicht weniger als 60 Minuten) einer Aufführung dargeboten werden konnte. Tritt dieser Fall ein, dann besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückkauf der Karten.
Im Falle der Absage einer Vorstellung bei kürzerer Spieldauer oder vor Spielbeginn kann die Karte gegen eine gleichwertige Karte eines anderen Spieltermins oder einen eingeschobenen Ersatztermin in der laufenden Saison eingetauscht werden. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Karten im vollen Ausmaß des Kaufwertes rücker-stattet. Die Refundierung und der Umtausch kann ausschließlich nur über die jeweilige Verkaufsstelle bei Vorlage der Originaltickets inkl. Rechnung erfolgen.
Im Falle der zeitgerechten Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer gearte-ten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, etc.) ersetzt.

 
XI. Veranstaltungsregeln/-information, Hausordnung
1. Einlass
Grundsätzlich wird der Einlass für das Publikum in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn mit gültiger Eintrittskarte (Original) geöffnet. Die FSW behält sich Änderungen ohne Angabe von Gründen ausdrücklich vor.
Nach Vorstellungsbeginn können freigebliebene Plätze an andere Gäste weitergegeben werden, der Anspruch verspätet eintreffender Gäste darauf erlischt. Zuspätkommende werden bei Gelegenheit vom Publikumsdienst während der Vorstellung bzw. in den Pausen zu freien Plätzen gebracht.
Zum Veranstaltungsort dürfen keine Regenschirme, Flaschen, Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mitgenommen werden.

 
2. Zutritt für Kinder
Die Teilnahme von Minderjährigen an der Vorstellung ist nur in Begleitung einer volljährigen Person möglich. Kinder benötigen eine eigene Eintrittskarte und einen eigenen Sitzplatz.

 
3. Hausordnung
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die jeweils gültige Hausordnung von Schloss Weit-ra.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Besucher von der Vorstellung verwiesen werden und behält sich die FSW die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Beim Verweis vom Veranstaltungsgelände wird der Kaufpreis nicht rückerstattet.
Dem Personal des Publikumsdienstes ist jederzeit auf Verlangen die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Jede gülti-ge Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellung. Es darf nur der auf der Eintrittskar-te angegebene Platz in Anspruch genommen werden.
Mobilfunkgeräte sowie sämtliche andere technische Geräte, welche Ton,- und Bildaufzeichnungen ermöglichen dürfen nur im ausgeschalteten mitgenommen werden.
Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Plätzen (Vorplatz und Garten) gestattet.
Tiere sind während der Vorstellung nicht zugelassen. Eine Ausnahme gilt für Hilfshunde mit entsprechender Bescheinigung.

 
4. Haftungausschluss
Sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, richten sich die Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Trifft die FSW aufgrund der obgenannten gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung, so ist die Haftung der FSW auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nicht umfasst von dieser Haftungsbeschränkung sind Personen-schäden.
Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes haften die jeweiligen Schadensverursacher.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der FSW – soweit gesetzlich zulässig- für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Mangelschäden, mittelbare und Folgeschäden und/oder Schäden die Dritten entstehen, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten.

 
XII. Ton- und/oder Bildaufnahmen

Ton- und Film- bzw. Videoaufnahmen jeglicher Art sind nicht gestattet. Besucher und Besucherinnen, die diesem Verbot zuwiderhandeln, werden der Spielstätte verwiesen und verliert deren Eintrittskarte die Gültigkeit ohne jedweden Ersatzanspruch.
Sollten während der Vorstellungen Ton- und Filmaufnahmen durch dazu berechtigte Personen und Institutionen durchgeführt werden, stimmen die Besucher und Besucherinnen durch ihren Kartenkauf zu, dass Ton- und Bild-aufnahmen ohne jeden Vergütungsanspruch von Ihnen angefertigt und veröffentlicht werden können.

 
XIII. Datenschutz

Die FSW gibt die personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, FSW ist aufgrund vertraglicher, gesetzlicher und/oder behördlicher und/oder gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Die dem FSW bekannt gegebenen Daten des Besuchers wer-den ausschließlich für eigene Zwecke (Infomails) verwendet und elektronisch gespeichert. Es erfolgt keine Wei-tergabe an unberechtigte Dritte.

 
XIV. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort aller wechselseitigen Forderungen und Ansprüche ist der Sitz der FSW (Weitra).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sach-lich zuständige Gericht in Gmünd bzw. Krems an der Donau. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
Durch den Kauf von Eintrittskarten werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FSW vollinhaltlich akzep-tiert. Besondere Bestimmungen im Fall von Epidemien/Pandemien (Covid19 u.a.):
In Zeiten, in denen ein Erlass der Bundesregierung zur Eindämmung von Epidemien/Pandemien gültig ist, ist es nicht möglich, Karten anonym zu kaufen, um im Sinne einer Containment-Strategie, Infizierte und Erkrankte so schnell wie möglich zu identifizieren und deren Kontaktpersonen festzustellen. Bei einer Weitergabe von Karten an Dritte, ist das Tourismus-Service Weitra verpflichtend zu informieren und die Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bekanntzugeben.
Bei Covid-Krankheitssymptomen, bzw. einer nachgewiesenen Corona Infektion, dürfen die Veranstaltungsflächen nicht betreten werden.
Karten die aus Gründen einer Erkrankung nicht eingelöst werden können, werden nicht rückerstattet.

Festival Schloss Weitra BetriebsgembH
Stand: Februar 2025; Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

Kontakt

Schloss Weitra 71

3970 Weitra

Tel.: +43 2856 3311

E-Mail: info@schloss-weitra.at

Öffnungszeiten

01. Mai bis 31. Oktober
jeweils 10 - 17 Uhr
(Dienstag Ruhetag)

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